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Umsatzsteuer; | kein Vorsteuerabzug auf Gründungskosten einer GmbH (§ 15 UStG)
Das rkr. (EFG 1989, 484) enthält folgenden Leitsatz: Die in Rechnungen betr. Gründungskosten einer GmbH (Notar, StB usw.) offen ausgewiesene USt kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die GmbH nach ihrem Gesellschaftsvertrag als Komplementärin in einer GmbH & Co. KG auftritt und für die GmbH & Co. KG die Geschäftsführung und die Vertretung wahrnimmt (Anschluß an BStBl 1980 II 622).