Verkehrswertnachweis nur durch Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Grundbesitzwertfeststellung für Festsetzung von Schenkungsteuer - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts:
Können Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG auch von Sachverständigen erstellt werden, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH zertifiziert worden sind, oder gelingt der Verkehrswertnachweis ausschließlich durch Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
LAAAG-90365