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NWB Nr. 32 vom Seite 2312

Grenzüberschreitende Mehrwertsteuer-Erstattung

[i]EU-Kommission, Pressemitteilung v. 19.7.2018Die EU-Kommission hat am beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, in der das Land aufgefordert wird, seine Vorschriften zur Mehrwertsteuererstattung mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. S. 2313

Hinweis:

In einigen Fällen lehnt Deutschland derzeit die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ab, weil die übermittelten Informationen seines Erachtens nicht vollständig sind; allerdings hat es den Antragsteller nicht aufgefordert, zusätzliche Informationen vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass die Erstattung verweigert wird, obwohl die Antragsteller die im EU-Recht festgelegten materiellen Voraussetzungen erfüllen. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den EuGH anrufen.

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