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Einkommensteuer; | wechselseitige Mehrheitsbeteiligung am Besitz- und Betriebsunternehmen
Ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille ist entsprechend dem regelmäßig auch dann anzunehmen, wenn die einzigen Gesellschafter des Besitz- und des Betriebsunternehmens in der Weise an beiden Unternehmen beteiligt sind, dass der eine Gesellschafter über die Mehrheit der Anteile am Besitzunternehmen verfügt, der andere dagegen über die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen. Der (BStBl 1996 II S. 34) berührt die Grundsätze betreffend die personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht.