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Lohn und Gehalt | Transfer bei Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn
Die Kosten für einen sog. Shuttle-Bus, mit dem die Arbeitnehmer zu einer auswärtigen Betriebsveranstaltung gefahren werden, führen bei den Arbeitnehmern nicht zu einem geldwerten Vorteil. Es handelt sich bei dem Transfer nämlich um eine Fahrt ohne Erlebniswert. Außerdem sind Reisekosten nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei.
[i]Freigrenze wurde knapp überschrittenIm Streitfall führte der Arbeitgeber im Jahr 2008 eine Betriebsveranstaltung durch, die auswärtig stattfand und an der 160 Arbeitnehmer teilnahmen. Für die Arbeitnehmer stellte er Shuttle-Busse zur Verfügung, die von 50 Arbeitnehmern genutzt wurden. Die Kosten für die Busse beliefen sich auf 500 €. Das Finanzamt bezog diese Kosten in die S. 703Bemessungsgrundlage ein und teilte die Bemessungsgrundlage durch alle 160 Teilnehmer. Hierdurch erhöhte sich der geldwerte Vorteil pro A...