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FG München 09.04.2018 7 K 729/17, BBK 15/2018 S. 699

Steuerrecht | Werthaltigkeit eines Forderungsverzichts

Der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf seine Forderung, die gegenüber der GmbH besteht, ist in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung durch eine verdeckte Einlage gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG zu kompensieren.

[i]Stille Reserven höher als negatives EigenkapitalDie Forderung ist trotz eines negativen Eigenkapitals der GmbH in vollem Umfang werthaltig, wenn die stillen Reserven höher sind als das negative Eigenkapital. Dann könnte die GmbH nämlich die Forderung in vollem Umfang bedienen. Im Ergebnis kommt es damit nicht zu einer Einkommenserhöhung. S. 700

Beispiel

Gesellschafter G hat eine Forderung i. H. von 100.000 € gegen die GmbH, deren Gesellschafter er ist. Die GmbH hat ein negatives Eigenkapital von 20.000 €, verfügt aber über stille Reserven i. H. von 30.000 €. G verzichtet auf seine Forderung. Ohne diesen Forderungsverzicht hat die GmbH einen G...

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