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Steuerrecht | Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf eine Darlehensforderung
Der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegenüber der GmbH führt zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. von § 20 Abs. 2 EStG.
Das FG Düsseldorf stellt den Verzicht auf eine Darlehensforderung einem Ausfall der Darlehensforderung wegen Wertlosigkeit gleich: Ein Ausfall [i]Verzicht steht Ausfall der Darlehensforderung gleich führt nach der neuen BFH-Rechtsprechung ebenfalls zu negativen Einkünften i. S. von § 20 EStG, obwohl der Ausfall einer Darlehensforderung nicht in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG genannt wird. In der Vorschrift werden nur die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft einer Veräußerung gleichgestellt.