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BBK Nr. 15 vom

Dokumentation von Einlagen in der Buchführung

Wolfgang Eggert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Zuordnungsentscheidung nach Ansicht des BFH und des BMF

Sowohl der BFH als auch das BMF sind sich einig, dass die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen in so unmissverständliche Weise kundgemacht werden muss, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung in der Lage ist, die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen zu erkennen. Dazu ist es notwendig, dass der notwendige Widmungsakt zeitnah in den Büchern oder den Aufzeichnungen dokumentiert. d. h. eingebucht wird.

II. Urteilsfall

[i]FG Köln, Urteil v. 26.4.2018 - 1 K 1896/17 NWB TAAAG-86263In der aktuellen Entscheidung des ging es um ein Wertpapierdepot, das als Kreditsicherheit in das (Sonder-)Betriebsvermögen eingelegt werden sollte. Nach der Einlage wurde aufgrund der Kursentwicklung eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchgeführt, die von der Bp nicht anerkannt wurde. Zur Begründung führte der Prüfer an, dass die Finanzbuchführung, in der die Einlage gebucht wurde, nicht „festgeschrieben“ worden war. Es wäre dem Steuerpflichtigen so möglich gewesen, die Einlagebuchung z. B. erst nach dem ...

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