Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine „Abfärbung“ durch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb
BFH schränkt Anwendungsbereich der „Abfärberegelung“ weiter ein
Nach Ansicht des BFH führen negative Einkünfte aus einer Nutzungsüberlassung auch dann nicht zu einer „gewerblichen Abfärbung“, wenn die Verluste nur aufgrund einer von den Gesellschaftern beschlossenen Thesaurierung der von einer GmbH erzielten Gewinne negativ sind.
Problemstellung
Nach der Rechtsprechung des BFH scheidet die „Abfärbewirkung“ des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei besonders geringfügiger gewerblicher Betätigung aus (grundlegend , BStBl 2000 II S. 229). Der BFH hat diese Rechtsprechung in zwei 2014 ergangenen Urteilen konkretisiert. Freiberufliche Einkünfte einer GbR werden danach nicht umqualifiziert, wenn die daneben erzielten Nettoumsatzerlöse aus einer gewerblichen Tätigkeit 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten (, BStBl 2015 II S. 1002; vom - VIII R 41/11, BStBl 2015 II S. 999). Der BFH hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem die potentiell abfärbenden gewerblichen Einkünfte einer im Übrigen vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft nicht nur gering, sondern negativ waren – und dies aufgrund bewusster Gestaltung durch die Beteiligten (Thesau...