Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
BFH äußert sich zu Einordnung und Bewertung eines vergünstigten Erwerbs von einem Gesellschafter des Arbeitgebers
Die Beteiligung insbesondere leitender Arbeitnehmer am Unternehmen ist ein beliebtes Mittel, um deren Bindung an den Arbeitgeber und die Motivation zu stärken. Der BFH hat nun zu einem Fall entschieden, in dem der möglicherweise verbilligte Erwerb eines GmbH-Anteils im Raum steht. Das Gericht äußert sich dabei zum Arbeitslohncharakter einer solchen Zuwendung und zur Feststellung des Werts einer Beteiligung.
Erwerb einer (geringfügigen) GmbH-Beteiligung
Der Kläger war im Streitjahr 2000 Prokurist einer in Deutschland ansässigen GmbH und arbeitete ferner als Geschäftsführer für eine in Österreich ansässige 100%ige Tochtergesellschaft. In der umfassenden Sachverhaltsbeschreibung sind einerseits die anfänglichen Beteiligungsverhältnisse an der GmbH dargestellt und sodann mehrere Veräußerungs- und Erwerbsvorgänge wiedergegeben, in die Gesellschafter und vor allem auch Geschäftsführer im Unternehmensverbund involviert waren. Der Kläger kaufte dabei einer an der GmbH als Hauptgesellschafter beteiligten (weiteren) Gesellschaft einen Geschäftsanteil von 0,99 % ab. Diesen Erwerbsvorgang griff das Finanzamt später im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei der ...