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EuGH bestätigt volles Vorsteuerabzugsrecht für Holdinggesellschaften
Anmerkung zum „Marle Participations“
[i]EuGH, Urteil v. 5.7.2018 - Rs. C-320/17 „Marle Participations“ NWB XAAAG-88865 Der EuGH kommt in seinem Urteil v. - Rs. C-320/17 „Marle Participations“ zu dem Ergebnis, dass im Fall einer wirksamen Option zur Umsatzsteuerpflicht (vgl. § 9 UStG) auch die Vermietungsleistungen der Holdinggesellschaft an ihre Tochtergesellschaften Eingriffe in die Verwaltung darstellen. Dies begründet eine wirtschaftliche Tätigkeit der Holdinggesellschaft. Deshalb ist die Holdinggesellschaft grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug aus Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an ihren Tochtergesellschaften berechtigt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB VAAAE-51939 der Grundlagenaufsatz „Vorsteuerabzug“ von Scholz aufrufbar.
I. Frühere EuGH-Rechtsprechung
1. EuGH bejaht volles Vorsteuerabzugsrecht einer Holdinggesellschaft
[i]EuGH, Urteil v. 16.7.2015 - Rs. C-108/14 und C-109/14, BStBl 2017 II S. 604Bereits in den verbundenen Rechtssachen C-108/14 „Larentia + Minerva“ und C-109/14 „Marenave“ bejahte der EuGH ein volles Vorsteuerabzugsrecht einer Holdinggesellschaft, wenn sie in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft eingreift und hierdurch steuerpflichtige Umsätze erbringt. Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Gesellschaf...BStBl 2017 II S. 604