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Besorgungsleistung im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten
Vor dem BFH war die Frage zu klären, ob Umsätze im Zusammenhang mit der Besorgung von Opern-Eintrittskarten gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 i. V. mit § 3 Abs. 11 UStG steuerfreie Besorgungsleistungen sind.
I. Leitsatz (amtlich)
Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung i. S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG unterliegen.
II. Sachverhalt
Eine GbR betrieb in den Jahren 2011 und 2012 einen Hotelservice. Die GbR besorgte Eintrittskarten für Veranstaltungen einer Oper. Die Eintrittskarten wurden von der GbR bezahlt und nach Aushändigung an den Auftraggeber per Post oder persönlich weitergegeben. Der Auftraggeber wiederum zahlte an die GbR. Die Vergütung umfasste den Preis der Eintrittskarten und ein variables Entgelt für den Aufwand der GbR. Bei Stornierung des Besorgungsauftrags nach Ankauf der Eintrittskarten hatte der Auftraggeber die Kosten zu tragen.
Die GbR sah die Umsätze im Zusammenhang mit der Besorgung der Eintrittskarten als steuerfrei an.
Das Finanzamt war hingegen der Auffassung,...