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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 R 164/17

Gesetze: SGB VI § 56 Abs. 4 Nr. 3 Halbs 2

Leitsatz

Leitsatz:

Das System der Versorgung nach den beamtenrechtlichen Vorschriften stellt auch für vor dem geborene Kinder eine systembezogen gleichwertige Versorgung im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 3 Hs. 2 SGB VI dar. Für die Annahme des Ausschlusses genügt es, dass das System der Beamtenversorgung, in das der erziehende Elternteil einbezogen ist, grundsätzlich Leistungen für Kindererziehung und deren Berücksichtigung in der Altersversorgung vorsieht, ohne dass im Einzelfall eine Berücksichtigung auch erfolgt sein muss.

Fundstelle(n):
XAAAG-89636

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.04.2018 - L 9 R 164/17

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