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Track 25 | Außergewöhnliche Belastungen: Abzugsfähigkeit von Prozesskosten anlässlich einer Kindesentführung
Bei einem nach der Entführung eines Kindes durch die Mutter nach Südamerika von dem Vater wegen seines Umgangsrechts geführten Zivilprozess handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf um eine den Kernbereich menschlichen Lebens berührende tatsächliche Zwangslage, die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen führt. Der Begriff „Existenzgrundlage” sei hier verfassungskonform als immaterielle Lebensgrundlage auszulegen.
Seit 2013 setzt der Abzug der Kosten für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen voraus, dass es sich um einen Rechtsstreit handelt, ohne den der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jüngst einen solchen Ausnahmefall bejaht und die Kosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind von rund 21.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Im Urteilsfall hatte die frühere Ehefrau die gemeinsame, im Streitjahr zwei Jahre alte Tochter nach einer Urlaubsreise nicht nach Deutschland zurückgebracht, sondern war...