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Track 22 | Arbeitszimmer: Keine anteilige Spekulationsteuer beim Verkauf eines Eigenheims
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist nach einem aktuellen Urteil des FG Köln auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sei es nicht gerechtfertigt, das häusliche Arbeitszimmer bei der Spekulationsbesteuerung wie ein eigenes Wirtschaftsgut zu behandeln und entsprechend den darauf entfallenden Veräußerungsgewinn zu besteuern.
Der erste schwebende Prozess ist für Arbeitnehmer interessant, die innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist eine selbstgenutzte Immobilie mit einem Arbeitszimmer veräußern.
Das FG Köln hat erfreulicherweise in erster Instanz entschieden: Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung oder nach der Fertigstellung ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.
Die Finanzverwaltung sieht dies bekanntlich anders. Der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn ist nach einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2000 zu versteuern. Das soll sogar dann gelten – und das ist nun wirkli...