Abgrenzung zwischen selbstständiger Subunternehmerschaft und
Arbeitnehmertätigkeit bei sog. Betonglättern
Leitsatz
Betonglätter, die als Teil einer Arbeitskolonne mit dem Einbau und dem maschinellen glätten von Betonfußböden beauftragt sind,
sind typischerweise nicht als selbstständige Subunternehmer, sondern als Arbeitnehmer des Auftraggebers anzusehen, die in
dessen Organisation eingebunden und von den Weisungen eines Kolonnenführers abhängig sind. Es handelt sich um Tätigkeiten,
die ihrem Wesen nach einfach sind und eine enge zeitliche und inhaltliche Abstimmung der eingesetzten Personen erfordern.
Fundstelle(n): JAAAG-89470
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Online-Dokument
Hessisches FG
, Urteil v. 21.03.2018 - 6 K 1655/17
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