LDSG SH § 67

Abschnitt 3: Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Unterabschnitt 8: Haftung und Sanktionen

§ 67 Strafvorschriften

Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 20 Satz 1, 3 oder 4 findet § 19 entsprechende Anwendung.

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BAAAG-89451