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FG Münster | Kein Werbungskostenabzug bei Steuerberatungskosten für Steuererklärung in den USA
Steuerberatungskosten für die Erstellung einer Steuererklärung nach US-amerikanischem Recht können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften in Deutschland abgezogen werden.
Der Kläger verfügt über die deutsche und die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Seinen Wohnsitz hatte er stets in Deutschland. In den Streitjahren erzielte er Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in Deutschland. In seiner Einkommensteuererklärung 2013 machte er bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuerberatungskosten mit der Begründung geltend, er habe durch seinen Bankberater erfahren, dass er aufgrund seiner US-Staatsangehörigkeit auch in den USA steuerpflichtig sei. Da die Einkünfte nach dem DBA USA nicht freigestellt seien, sondern die in Deutschland gezahlte Steuer nur angerechnet wer...