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Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 536 Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wurde bereits vom Reichsfinanzhof entwickelt und vom BFH fortgeführt. Es besteht seit fast 80 Jahren; an einer gesetzlichen Grundlage fehlt es allerdings bis heute.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Anwendung auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
[i]Rechtsfigur ist nach h. M. auch grenzüberschreitend anwendbarIm Zuge der Weiterentwicklung gehen die Rechtsprechung und die Literatur auch von einer grenzüberschreitenden Anwendbarkeit aus, inwieweit ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Im Hinblick auf stetig zunehmende internationale Unternehmenstätigkeiten ist es daher zunehmend erforderlich, sich auch mit der Betriebsaufspaltung im internationalen Kontext zu befassen.
[i]Auch hier müssen eine personelle und die sachliche Verflechtung bestehenTatbestandsvoraussetzungen für die Betriebsaufspaltung sind die personelle und die sachliche Verflechtung. Als Rechtsfolge hieraus sind insbesondere die Einkünfte der Besitzgesellschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren.
Abhängig davon, ob sich die Besitzgesellschaft und die Betriebsgesellschaft im Inland oder im Ausland befinden und ob ihre Gesellschafter im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, ergeben sich hier...