IWB Nr. 14 vom Seite 1

Im Wesentlichen Wabi-Sabi

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Buddhistisches Ideal halbverhüllter SchönheitWas für eine heiße Woche, uffz! Denken Sie jetzt an einen leicht bemoosten großen Stein inmitten akkurat geharkten Kieses, an den sich einige kleine japanische Rotkiefern, kleinblättrige Büsche und sparsamer Bambus anschließen – dahinter verschwindet alles im Morgennebel. Zen-Buddhisten reduzierten herkömmliche Landschaftsgärten maximal. Im Trockengarten lebt nur noch die Essenz der Landschaft fort.

Dahinter steht der Gedanke, dass das Wesentliche eines Gartens im Erkennen und Begreifen liegt – ein Garten ist erst vollkommen, wenn er abstrakt verstanden wird. Zugleich stehen einzelne Dinge eines solchen Gartens für Wabi-Sabi, frei übersetzt die „Schönheit des Unvollkommenen“. In Deutschland ist das als Nachfolger des Wohntrends „Hygge“ bekannt – eigentlich ist es eher eine Denkweise als ein ästhetisches Konzept. Wie der verwitterte Stein aus dem Kiesbett erhebt sich der Fremdvergleichsgrundsatz aus dem Durcheinander der unternehmensinternen Leistungsbeziehungen: FremdvergleichsFremdvergleichsFremdvergleichs_Grundsatz. Oohm!

[i]Fremdvergleichsdokumentation in einer FremdspracheDiese IWB befasst sich schwerpunktmäßig mit Verrechnungspreisen, wenn auch nicht mit buddhistischer Strenge. So stellt Wilke ab die Frage, ob die Dokumentation zwangsläufig in deutscher Sprache erfolgen muss, wenn die Muttergesellschaft im fremdsprachigen Ausland sitzt.

[i]Neuer Entwurf der OECD und ein neues BMF-Schreiben von Anfang JuliEinen Überblick über den neuen Diskussionsentwurf der OECD zu Finanzierungstransaktionen v.  liefert Greil ab . Er macht deutlich, dass es noch erheblichen Diskussionsbedarf gibt. Das BMF hat am die Grundsätze zum Umgang mit Umlageverträgen zwischen international verbundenen Unternehmen zum aufgehoben. Die Fremdüblichkeit von Pool-Verträgen wird zukünftig allein nach den Regelungen des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien von 2017 erfolgen. Auf eine nationale Regelung verzichtet die Finanzverwaltung (s. Kurznachricht S. 530). So kurz und bündig, doch nicht ganz der Stein im Kiesbeet.

[i]EuGH-Entscheidung in der Rs. „Hornbach-Baumarkt“ brachte nicht die erhoffte definitive KlärungDer EuGH hat jüngst dem § 1 AStG grds. die Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit bestätigt. Zugleich blieben in der Rechtssache „Hornbach“ die Umrisse eines eigenen EU-rechtlichen Verständnisses des Fremdvergleichs und der „wirtschaftlichen Gründe“, die ein Unternehmen für ein Abweichen von diesem Grundsatz vorbringen dürfen muss, leider vage und eng begrenzt (vgl. Bühl/Retzer ab ). Auch hier bleibt „unvollkommene Schönheit“ – bis zur nächsten Verrechnungspreiskorrektur.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 14 / 2018 Seite 1
NWB MAAAG-89349