USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 1

Mobilität in der Umsatzsteuer

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die Klägerin im Streitfall 6 K 2033/15 ist eine Gesellschaft, die Gesellschaften der Konzerngruppe beraten sowie an diese Dienstleistungen erbringen soll. Im Zuge der damit einhergehenden Funktionsverlagerungen und der Aufnahme des gruppeninternen Beratungsgeschäftes wurden erfahrene Mitarbeiter an den Standort der Klägerin versetzt. Vor dem Hessischen FG haben die Beteiligten jetzt darüber gestritten, ob die Übernahme von Umzugskosten für Angestellte der Klägerin durch diese im Zusammenhang mit ihrer Errichtung als neuer Konzerndienstleister steuerbar ist, sowie darüber, ob in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist.

Die Klägerin ging davon aus, dass die streitgegenständlichen Umzugskosten unternehmerisch veranlasst seien und daher zum Vorsteuerabzug berechtigten. Hingegen meinte das Finanzamt, dass wenn die Klägerin vortrage, es sei in ihrem Interesse gewesen, dass die Arbeitnehmer ihren Wohnsitz verlegt hätten, nicht erkennbar sei, worin genau dieses Interesse bestehen solle. Zum einen sei es letztlich Sache des jeweiligen Arbeitnehmers, dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Zum anderen handele es sich, selbst wenn man ein betriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellen könnte, bei einem Umzug stets auch um eine private Angelegenheit des Arbeitnehmers, die nicht als unbedeutend vernachlässigt werden könne. Dennis Janz kommentiert ab der die Entscheidung des Finanzgerichts.

Mit einem ganz anderen Aspekt der Mobilität beschäftigt sich Klaus Esch ab der : Reihengeschäfte. Die Beurteilung und Gestaltung der grenzüberschreitenden Sachverhalte führt – trotz der zweifellos vorhandenen Systematik – in der Praxis zum Teil zu erheblichen Problemen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 14 / 2018 Seite 1
NWB OAAAG-89344