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Besteuerung des auf ein Arbeitszimmer entfallenden Gewinns bei Verkauf selbstgenutzter Wohnimmobilien
[i]FG Köln, Urteil v. 20.3.2018 - 8 K 1160/15 NWB JAAAG-86288 Mit Urteil v. - 8 K 1160/15 NWB JAAAG-86288 hat das FG Köln entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinn nicht zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führt, wenn eine weit überwiegende Eigennutzung der Wohnung im Übrigen vorliegt. Die Entscheidung gibt Anlass, die auf häusliche Arbeitszimmer bezogene Veräußerungsgewinnbesteuerung zu untersuchen. Dabei ist auch der Frage nachzugehen, ob, und wenn ja, welche Auswirkungen die Erwägungen des FG Köln auf die Besteuerung der auf Arbeitszimmer entfallenden stillen Reserven im Betriebsvermögen haben könnten. Sollte die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgewinns tatsächlich – wie vom Finanzgericht angenommen – von der Wirtschaftsgut-Eigenschaft des häuslichen Arbeitszimmers abhängen, wäre zu prüfen, ob dies auch Auswirkungen auf die Erfassung der stillen Reserven von Arbeitszimmern im notwendigen Betriebsvermögen haben könnte.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
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