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Erste empirische Erkenntnisse über die ausgeweitete nichtfinanzielle Berichterstattung deutscher MDAX-Unternehmen
Anregungen auch für mittelständische Unternehmen?
Die Unternehmenspublizität befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Wandel. Aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RLUG) sind bestimmte Unternehmen nunmehr verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2017 eine „nichtfinanzielle Erklärung“ zu veröffentlichen. Dabei kann die nichtfinanzielle Erklärung entweder innerhalb des (Konzern-)Lageberichts oder als eigenständiger (Nachhaltigkeits-)Bericht offengelegt werden. Mit der Einführung der neuen Berichtspflicht beabsichtigt der Gesetzgeber insbesondere eine stärkere Berücksichtigung der gestiegenen Informationsbedürfnisse seitens der Stakeholder in Bezug auf Aspekte der Corporate Social Responsibility (CSR). Gegenstand der folgenden empirischen Analyse ist die Frage, für welche Form der Offenlegung sich die hiervon betroffenen, im MDAX gelisteten Unternehmen entschieden haben und in welchem Umfang dabei die Aspekte der §§ 289b bis 289e bzw. §§ 315b bis 315c HBG dargelegt werden. Da eine Ausstrahlungswirkung auf mittelständische Unternehmen als sehr wahrscheinlich gilt, werden darauf aufbauend Empfehlungen für eine Fortentwicklung der nichtfinanziellen Erklärung auf sämtlichen Ebenen der Wertsch...