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Einkommensteuer | Zur Besteuerung von Liquidationserlösen nach Auflösung einer Stiftung
(1) § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a. F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF). (2) Die Auszahlung des Liquidationsendvermögens an den ausschließlich Anfallberechtigten ist nicht – wie von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a. F. vorausgesetzt – mit Gewinnausschüttungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar.
(1) Der BFH entschied bezüglich der Auszahlung des Liquidationsendvermögens einer liquidierten, zuletzt nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Stiftung im Streitjahr 2005 und ausdrücklich gegen die Au...BStBl 2006 I S. 417BGBl 2000 I S. 1433BStBl 2000 I S. 1428