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Lohnsteuer | Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
Mit Schreiben v. stellt das BMF klar, dass Aufmerksamkeiten i. S. der R 19.6 Abs. 1 LStR, die dem Empfänger aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden, nicht zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen führen. Mit der Änderung in Rz. 9e stellt das BMF klar, dass Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen sowie Prämien aus (Neu-)Kundenwerbungsprogrammen und Vertragsneuabschlüssen beim Empfänger regelmäßig nicht zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen führen und dann nicht in den Anwendungsbereich des § 37b Abs. 1 [i]Schmidt, Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG, Grundlagen NWB WAAAE-94436 EStG fallen. Soweit die Änderungen von Rz. 9e dazu führen, dass auch Sachzuwendungen pauschal nach § 37b EStG besteuert werden können, die zuvor nach Rz. 9e des (BStBl 2015 I S. 468) nicht in die Bemessungsgrundlage einzubez...