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Gerichte kassieren vermehrt Kunden benachteiligende Banken-AGB
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-88594 Kunden und Verbände fordern Verbraucherschutz ein. Es zeigt sich, dass „Otto Normalverbraucher“ durchaus Chancen hat, gegen große Konzerne erfolgreich zu klagen und sein Recht durchzusetzen. Inwieweit Verfahren an Effizienz gewinnen, wenn kollektive Klagemöglichkeiten der Betroffenen bestehen, wird sich nach Einführung der Sammelklage in der EU und der Musterfeststellungsklage in Deutschland zeigen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Aktuelle Verstöße von Banken und Sparkassen gegen AGB-Recht
[i]Den Verbraucher benachteiligende KlauselnDer Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell auf die Klagen von Verbraucherschutzorganisationen, aber auch Kunden Verbraucher benachteiligende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen kassiert. Für unwirksam hält das Gericht die Vereinbarung von Zinscap-Prämie und Zinssicherungsgebühr (, PM 99/18 v. ) und die Einschränkung von Aufrechnungsmöglichkeiten des Kunden ( NWB NAAAG-84525).
[i]Nach BGH-Urteil geänderte Rechtslage durch 2. ZahlungsdiensterichtlinieÜber die Vereinbarung eines Entgelts zur Benachrichtigung nicht ausgeführter Aufträge urteilte der BGH aufgrund der 1. Zahlungsdiensterichtlinie die Unwirksamkeit der ...