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Änderung eines Grundbesitzwertfeststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-88592 Die Finanzbehörde ist daran gehindert, einen Steuerbescheid wegen neuer Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) zu ändern, wenn der Grundsatz von Treu und Glauben einer Änderung entgegensteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Finanzamt auf die Abgabe einer förmlichen Steuererklärung verzichtet und den Steuerpflichtigen stattdessen (nur) zu bestimmten Angaben auffordert und der Steuerpflichtige die ihm vom Finanzamt gestellten Fragen zutreffend und vollständig beantwortet. [i]BFH, Urteil v. 29.11.2017 - II R 52/15 NWB YAAAG-81724 Ein Grundlagenbescheid ist gem. § 181 Abs. 5 AO änderbar, solange die Steuerfestsetzung des Folgebescheids noch nicht festsetzungsverjährt ist. Diese Grundsätze hat der NWB YAAAG-81724 nochmals bekräftigt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Änderung wegen neuer Tatsachen
[i]Keine belastende Korrektur bei Ermittlungspflichtverletzung des FA Nach dem Wortlaut des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist in diese Norm der Grundsatz von Treu und Glauben hineinzulesen. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass in den Fällen, in denen der...