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LSG Baden-Württemberg 16.05.2018 L 5 KR 1365/16, NWB 29/2018 S. 2096

Hilfsmittelversorgung | Ausgleich für Hörbehinderte

Die Krankenkassen müssen Hörbehinderten im Rahmen der Hilfsmittelversorgung (zum mittelbaren Behinderungsausgleich) einen (das Telefonklingeln in ein Lichtsignal umwandelnden) Telefonklingelsender gewähren.

Anmerkung:

Zutreffend führt das Gericht aus, dass das Grundbedürfnis der Hörbehinderten nach Kommunikation mit anderen Menschen nicht nur die Erreichbarkeit für (spontane) Besuchskontakte, sondern auch die für (spontane) Telefonkontakte umfasst, und erinnert insoweit an die Entscheidung des NWB AAAAD-48518, Rz. 15), in der das Gericht das „Läuten des Telefons“ und dessen Umwandlung in optische Signale (durch einen Telefonsender) als Beispiel für einen mittelbaren (Hör-)Behinderungsausgleich durch die GKV angeführt h...

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