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OLG Köln 02.03.2018 1 U 50/17, NWB 29/2018 S. 2094

Stiftung | Auslegung einer Stiftungssatzung

Bei der Auslegung einer Stiftungssatzung kommt dem im Stiftungsgeschäft zum Ausdruck gebrachten Stifterwillen maßgebliche Bedeutung zu. Er muss allerdings als formwirksamer Inhalt des Stiftungsgeschäfts Gegenstand des Anerkennungsverfahrens unabhängig davon gewesen sein, ob die Stiftungssatzung Bestandteil eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden oder eines solchen von Todes wegen ist. Ist also allein der durch die Stiftungsbehörde genehmigte Satzungstext und der in diesem zum Ausdruck kommende Stifterwille für die Auslegung der Stiftungssatzung maßgeblich, sind nachträgliche Änderungen (etwa durch testamentarische Willenserklärungen) nicht (mehr) zu berücksichtigen, weil nur so die Stiftung davor geschützt wird, dass der Stifter seine Meinung nach Belieben (wieder) än...

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