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NWB Nr. 29 vom Seite 2097

EuGH anonymisiert Vorabentscheidungssachen

[i] EuGH, Pressemitteilung Nr. 96/18 v. 29.6.2018 Damit sowohl der Schutz der Daten von an Vorabentscheidungssachen beteiligten natürlichen Personen als auch die Öffentlichkeit der Justiz gewährleistet werden, hat der EuGH für alle ab anhängig gemachten Vorabentscheidungssachen entschieden, in allen veröffentlichten Dokumenten den Namen der an der Rechtssache beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben zu ersetzen. Ebenso werden alle ergänzenden Details, anhand deren die Betroffenen identifiziert werden können, weggelassen. Um die Zitierung zu erleichtern, wird jeder Rechtssache durch den EuGH eine übliche Bezeichnung nach den folgenden Modalitäten zugeteilt:

  • [i]Natürliche PersonenWird die Rechtssache ausschließlich zwischen natürlichen Personen geführt, wird die Rechtssachenbezeichnung aus zwei Anfangsbuchstaben bestehen, die für den Vor- und Nachnamen der Klägerpartei stehen, jedoch nicht mit dem tatsächlichen Vor- und Nachnamen dieser Partei übereinstimmen. Zusätzlich wird der EuGH diesen beiden Anfangsbuchstaben in Klammern ein Unterscheidungsmerkmal hinzufügen.

  • [i]Natürliche und juristische PersonenZählen in der Rechtssache natürliche und juristische Personen zu den Pa...

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