Fristverlängerung als Aussetzung einer Abgabenfestsetzung
Ablaufhemmung
Leitsatz
Bei einem Schreiben des Hauptzollamts, mit dem die Frist für die Vorlage eines Ausfuhrnachweises auf einen ungewissen Zeitpunkt
(hier: endgültige rechtsgültige Gerichtsentscheidung) verlängert wird, kann es sich um die Aussetzung einer Abgabenfestsetzung
i. S. v. § 165 Abs. 1 S. 4 AO handeln mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist für die fraglichen Ausfuhrabgaben gem. § 171
Abs. 8 AO nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt und die Behörde hiervon Kenntnis erlangt hat,
abläuft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAG-88257
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.09.2014 - 2 K 1444/07
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