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StuB Nr. 13 vom Seite 478

UStG: Rechnungsformalitäten und Vorsteuerabzug

StB Michael Seifert, Troisdorf

Eine Rechnung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

  • die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

  • das Ausstellungsdatum,

  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,

  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10 UStG) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.

Praxishinweis

Erleichterungen gelten bei Kleinbetragsrechnungen (vgl. § 33 UStDV). Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Ansch...

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