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Ausweitung des IFRS-Zwangs zur Förderung von KMU-Wachstumsmärkten?
Zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten möchte die EU-Kommission über das Vehikel der Regulierung der Prospektinformation den Pflichtanwendungsbereich der IFRS über die IAS-Verordnung hinausgehend ausweiten.
Contra
In Erwägungsgrund Nr. 12 des Vorschlags für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten vom heißt es:
„Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten keine Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards vorlegen . Um eine Abweichung von den Standards an geregelten Märkten zu vermeiden, sollten Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten, die für einen Wechsel zu einem geregelten Markt die vereinfachte Offenlegungsregelung nutzen möchten, ihren jüngsten Abschluss samt der Vergleichsinformationen für das Vorjahr jedoch nach der genannten Verordnung erstellen.“
Entsprechend wird laut Art. 2 der Art. 14 der (Prospekt-) Verordnung (EU) 2017/1129 wie folgt geändert:
„Die in Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d gena...