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PiR 7/2018 S. 237

(Vorläufige) Antworten des DRSC auf den EU-Fitness-Check

Die EU-Kommission hatte Anfang Februar 2018 einen Evaluierungsfahrplan „Fitness check on public reporting by companies“ veröffentlicht. Am wurde das zugehörige Konsultationsdokument zur Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung veröffentlicht. Der Fitness-Check soll

  • beurteilen, inwiefern die EU-Regelwerke weiterhin ihren Zielen gerecht werden, einen Mehrwert für die EU zu schaffen sowie wirksam und in sich schlüssig sind, mit anderen EU-Maßnahmen in Einklang stehen und effizient sind;

  • bestehende Regelwerke überprüfen (z. B. CSR-Richtlinie);

  • herausfinden, ob die EU-Regelwerke dazu geeignet sind, neue Herausforderungen (u. a. Nachhaltigkeit und Digitalisierung) zu meistern.

Vor Ablauf de...

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