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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 744

Unterhaltsrechtliche Auswirkungen des paritätischen Wechselmodells

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-88111 Das paritätische Wechselmodell erfreut sich wachsender Beliebtheit, auch wenn es letztlich nur 5 % aller Eltern in Deutschland tatsächlich praktizieren. Beim Wechselmodell geht es dabei nicht nur um die Frage der praktischen Betreuung des Kindes – also konkret der Regelung des Umgangs –, sondern auch um die wirtschaftliche Frage der nachhaltigen unterhaltsrechtlichen Auswirkungen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Residenzmodell als gesetzlich vorgesehenes Modell

[i]Wechselmodell als Alternative zum ResidenzmodellDa es bisher weder eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Anordnung einer Betreuung der Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern im Wechselmodell als Alternative zum sog. Residenzmodell gibt noch eine adäquate gesetzliche Regelung seiner unterhaltsrechtlichen Folgen, ist es für eine sorgfältige Beratung unverzichtbar, sich über die geltenden Regelungen zu informieren.

[i]„Eine(r) betreut, eine(r) zahlt“Beim Residenzmodell betreut ein Elternteil das Kind und ist deshalb nicht unterhaltspflichtig, während der andere Elternteil Barunterhalt zahlen muss, der sich allein nach seinen finanziellen Verhältnissen richtet und i. d. R. aus der Düsseldorfer Tabelle errechnet wird.

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