Eine Hochschule, die einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Auftragsforschung unterhält und sich durch Werkvertrag
gegenüber einem Auftraggeber zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie verpflichtet, ist insoweit nicht
gemeinnützig tätig, sodass die entsprechenden Einnahmen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2018:0313.5K3156.16U.00
Fundstelle(n): BB 2019 S. 282 Nr. 6 EFG 2018 S. 1315 Nr. 15 KÖSDI 2018 S. 20905 Nr. 9 GAAAG-88019
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