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Notargebühren | Beurkundung eines Rechtsträgerwechsels
Erfolgt ein Verkauf eines Grundstücks von einer GbR an eine GmbH & Co. KG, resultiert aus diesem Rechtsträgerwechsel auch dann eine entsprechende Gebühr für die Eigentumseintragung nach Maßgabe der GNotKG, wenn die Gesellschafter der GbR mit den Kommanditisten der GmbH & Co. KG personenidentisch sind.
Allenfalls bei einer bloßen Firmen- oder Namensänderung oder der direkten Umwandlung der GbR in eine GmbH & Co. KG könnte eine Ausnahme von der Gebührenpflicht infrage kommen. Dass nach dem Grunderwerbsteuerrecht dies möglicherweise anders als das Kostenrecht zu beurteilen ist, ist nach Ansicht des Gerichts irrelevant. Eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 1 GrEStG scheidet schon mangels Planungslücke aus.