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BFH 21.06.1989 VI R 31/86
Abgabenordnung; | Lohnsteuerhaftungsbescheid für bereits geprüften Zeitraum (§§ 130, 173 AO)
Wird ein Zeitraum, für den bereits auf Grund einer LSt-Außenprüfung ein Haftungsbescheid ergangen ist, erneut geprüft, so können nach dem in einem weiteren Haftungsbescheid bislang im Prüfungszeitraum nicht festgestellte Sachverhalte mit steuerlicher Auswirkung erfaßt werden (Anschl. an , BStBl 1989 II 193).