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Wertguthabenkonto für Fremdgeschäftsführer einer GmbH
Gutschriften des Arbeitgebers zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn
Im Bereich der sog. Langfrist- oder Lebensarbeitszeitkonten ist die steuerrechtliche Behandlung bei Arbeitnehmern, die zugleich Organ einer Körperschaft sind, seit einigen Jahren umstritten. Während die Finanzverwaltung die sog. Zeitwertkontenmodelle in derartigen Konstellationen generell nicht anerkennt, hat der BFH nun entschieden, dass bloße Wertguthabengutschriften (auch) bei einem Fremdgeschäftsführer einer GmbH noch nicht zum gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn führen.
Abschluss einer Wertguthabenvereinbarung
Im Streit stand der Fall eines GmbH-Geschäftsführers, der nicht am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt war. Basierend auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom erweiterte die GmbH dessen Dienstvertrag um eine Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben zwecks Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands. Bevor die bezahlte Freistellung in Anspruch genommen werden konnte, mussten die Pflichten als Geschäftsführer niedergelegt und das diesbezügliche Ausscheiden im Handelsregister eingetragen sein. Auf dieser Grundlage wurde im Juli 2007 eine Wertguthabenvereinbarung getroffen. Der Geschäftsführer verzichtete darin zum Zwe...