Verfahrensrecht | Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten (BMF)
Das BMF hat die finale
FKAustG-Staatenaustauschliste 2018 bekannt gegeben ().
Hintergrund: Nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Hiermit werden die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2018).
Das BMF-Schreiben mit der finalen FKAustG-Staatenaustauschliste 2018 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
DAAAG-87531