Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Familienentlastungsgesetz
Die Bundesregierung hat am das Familienentlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht finanzielle Erleichterungen i.H. von rund zehn Milliarden Euro jährlich vor.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Ab soll das Kindergeld in einer ersten Stufe um zehn Euro monatlich steigen. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum vorgesehen.
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag soll er daher in zwei gleichen Teilen zum und zum um jeweils 192 Euro steigen.
Auch für Erwachsene soll der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro steigen. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 27.06.2018 (il)
Fundstelle(n):
NWB BAAAG-87455