Online-Nachricht - Donnerstag, 28.06.2018

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Familienentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat am das Familienentlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht finanzielle Erleichterungen i.H. von rund zehn Milliarden Euro jährlich vor.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Ab soll das Kindergeld in einer ersten Stufe um zehn Euro monatlich steigen. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum vorgesehen.

  • Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag soll er daher in zwei gleichen Teilen zum und zum um jeweils 192 Euro steigen.

  • Auch für Erwachsene soll der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro steigen. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 27.06.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAG-87455