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BGH 08.05.2018 VIII ZR 200/17, NWB 27/2018 S. 1948

AGB | Abgrenzung zur Individualabrede

Eine Vertragspartei „stellt“ keine Formularbedingungen (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn sie auf Wunsch der anderen Vertragspartei einen Formularvertrag besorgt und zu den Vertragsverhandlungen mitbringt.

Anmerkung:

Im Rahmen der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH sich Gedanken über die Frage gemacht, ob die Vertragsparteien eines Mietverhältnisses einen Kündigungsausschluss individuell vereinbart haben oder ob es sich um eine AGB gehandelt hat, die die Vermieter unangemessen benachteiligt und deswegen unwirksam ist. [i]Schmalbach, Allgemeine Geschäftsbedingungen, infoCenter NWB EAAAB-03341 Als wesentliches Charakteristikum von AGB hat der Gesetzgeber die Einseitigkeit ihrer Auferlegung sowie den Umstand angesehen, dass der andere Vertragsteil, der mit einer solchen Regelung konfrontiert wird, auf ihre Ausgestaltung gewöhnlich...

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