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Einkommensteuer | Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. (2) Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unterstützungskassenzusage), löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.
Die Entscheidung, die der h. M. im Fachschrifttum gegen die Verwaltungsauffassung folgt, vermittelt Gestaltungssicherheit. Sie überzeugt, wenn sie darauf abstellt, dass ein ordentlich...