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Schenkungsteuer – Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften
Der BFH hat mit drei Grundsatzentscheidungen v. (, BStBl 2018 II S. 292, und II R 32/16, BStBl 2018 II S. 296, sowie II R 42/16, BStBl 2018 II S. 299) entschieden, dass eine Schenkung des Gesellschafters an eine ihm nahestehende Person gegeben sein kann, wenn eine GmbH unter Mitwirkung eines Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person zahlt. Die Finanzverwaltung hat hierdurch veranlasst ihre bisherigen Erlasse zu „Schenkungen unter der Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften“ angepasst.
Hinweis: Siehe zu diesem Thema auch den Beitrag von Annette Höne auf der Seite 236 in dieser Ausgabe.
Quelle: Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautende Erlasse v. - S 3806, BStBl 2018 I S. 632