Lotteriesteuer;
Wertermittlung des Zinsverzichts bei Gewinnsparvereinen
In meinem wurde festgelegt, dass zur Bemessung des lotteriesteuerpflichtigen Einsatzes bei Gewinnsparvereinen neben dem Spielbeitrag auch ein zu schätzender Wert des Zinsverzichts für den Sparbeitrag auf der Grundlage der EWU-Zinsstatistik als lotteriesteuerpflichtiger Einsatz zu berücksichtigen war. Die Schätzungsmethode war auf Gewinnsparjahre, die nach dem begonnen haben, anzuwenden.
Mit rechtskräftigem hat das Finanzgericht Köln die auf der Grundlage des o. g. Erlasses für nach dem beginnende Gewinnsparjahre maßgeblichen Vorgaben zur Schätzung des als verdeckten Einsatz zu berücksichtigenden Zinsverzichts für nicht sachgerecht befunden.
Mein wird hiermit aufgehoben.
Entsprechend der Entscheidung des ist der Schätzung des in die lotteriesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehenden Zinsverzichts, den die Teilnehmer am Gewinnsparen mit der zinslosen Überlassung des Sparanteils auf dem Sammelkonto des Veranstalters als verdeckten Einsatz für das Gewinnlos auf- wenden, der durchschnittliche Zinssatz für Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu Grunde zu legen, den die am Gewinnsparen konkret teilnehmenden Banken ihren Kunden bei dieser Anlageform gewähren. Diese Schätzungsmethode ist auf Gewinnsparjahre, die nach dem beginnen, anzuwenden.
Dieses Schreiben ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.
Ich bitte, das zuständige Finanzamt Hannover-Nord entsprechend zu unterrichten.
FinMin Niedersachsen v. - S 4830-68-35 2
Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 1184 Nr. 23
DStR 2018 S. 8 Nr. 19
VAAAG-87350