Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerfreibetrag beim Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer gewerblich tätigen Personengesellschaft aus, wächst das Vermögen der Gesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter an, der den Betrieb nunmehr als Einzelunternehmer fortführt. Der Gewerbeertrag wird für beide Betriebe (Personengesellschaft und Einzelunternehmen) einheitlich ermittelt; dabei wird der gewerbesteuerliche Freibetrag in voller Höhe berücksichtigt und nicht nur zeitanteilig abgezogen.
Hintergrund: Bei der Gewerbesteuer wird Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € gewährt, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird. Kapitalgesellschaften erhalten diesen Freibetrag nicht.
Streitfall: Der Kläger war zunächst mit dem E Gesellschafter einer gewerblich tätigen Personengesellschaft. Zum...