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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1063/17 Erb EFG 2018 S. 1211 Nr. 14

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1, BewG § 2 Abs. 1, BewG § 181 Abs. 1, BGB § 94 Abs. 1 Satz 1

Erbsteuerbefreiung für mit einem Familienheim bebaute Grundstücke: Zivilrechtliche Auslegung des Grundstücksbegriffs – Eintragung im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts – Einbeziehung angrenzender unbebauter Flächen – Zugehörigkeit zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S.d. § 2 BewG

Leitsatz

  1. Die Erbsteuerbefreiung für mit einem Familienheim bebaute Grundstücke knüpft nicht an den Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 BewG an, sondern bezieht sich im zivilrechtlichen Sinn auf das im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf einer eigenen Nummer eingetragene Grundstück, dessen wesentlicher Bestandteil das Gebäude gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist.

  2. Ein unbebautes Flurstück, das an ein mit einem Familienheim bebautes Grundstück angrenzt und im Grundbuch auf einer eigenen Nummer eingetragen ist, ist daher auch dann nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG begünstigt, wenn es nach der Verkehrsanschauung eine wirtschaftliche Einheit mit dem bebauten Grundstück bildet.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 50
DStRE 2019 S. 290 Nr. 5
EFG 2018 S. 1211 Nr. 14
ErbBstg 2018 S. 154 Nr. 7
ErbStB 2018 S. 194 Nr. 7
NWB-EV 2018 S. 223 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2018 S. 2988
UVR 2018 S. 296 Nr. 10
AAAAG-87062

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.05.2018 - 4 K 1063/17 Erb

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