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Zur umsatzsteuerlichen Frage, ob es sich bei einem grenzüberschreitenden Reihengeschäft um eine innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung handelt
Vor dem Finanzgericht war die Frage zu klären, ob eine Lieferung von Ersatz-/Maschinenteilen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes (drei Lieferungen, vier Beteiligte) zu Recht als umsatzsteuerfrei behandelt wurde.
I. Sachverhalt
Die Klägerin des Besprechungsurteils betreibt ein Einzelunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist Aufzählung technischer Anwendungen/Techniken - Vertrieb- und Service.
Im September 2012 wurde der Klägerin von der in Großbritannien ansässigen „B (Ltd.)“ der Auftrag zur Lieferung von Ersatzteilen für eine Maschine erteilt. Die „B (Ltd.)“ indessen war zuvor von der Firma „C (Inc.)“ aus den USA mit der Lieferung beauftragt worden. Deren Bestellung erfolgte wiederum für die Firma „D (S.A.)“ aus Peru. Die Lieferung der Ware sollte unmittelbar von Deutschland nach Peru erfolgen.
Am wurde durch die Klägerin der Firma „B (Ltd.)“ die Lieferung von „Ersatzteile — … Maschine Peru Angebot — Quotation Pos./Item …“ zum Preis v. 50.649,90 € in Rechnung gestellt. Es erfolgte kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer. Die Rechnung enthielt stattdessen die Zusätze: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 UsStG i. V. mit § 4 Nr. 1 a UsSTG“ und „Taxf...