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Auslegungen, Klarstellungen und Beschlüsse des GKV-Spitzenverbands
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-86991 Der GKV-Spitzenverband und weitere Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben in den vergangenen Monaten wichtige Besprechungsergebnisse veröffentlicht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Krankenversicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAE-Grenze
[i]Individuell-leistungsbezogene oder unternehmenserfolgsbezogene Entgeltbestandteile nicht Teil des regelmäßigen JAEBei variablen Arbeitsentgeltbestandteilen, die individuell-leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen einmalig gewährt werden, handelt es sich um unregelmäßige Arbeitsentgeltbestandteile, die nicht auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) anzurechnen sind. Anders verhält es sich, wenn die variablen Entgeltbestandteile üblicherweise Bestandteil des monatlich zufließenden laufenden Arbeitsentgelts sind. Sofern die Höhe dieser Entgeltbestandteile schwankt, ist im Hinblick auf die Bestimmung des JAE eine vorausschauende gewissenhafte Schätzung erforderlich.
Ende des beitragsprivilegierten Status von Werkstudierenden
[i]Abschluss des Studiums kann in unterschiedlicher Form dokumentiert werdenBei regulärer Beendigung des Studiums endet die Hochschulausbildung und damit auch der beitragsprivilegierte Status von Werkstudierenden mit Ablauf des Monats, in dem der/die Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterri...