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Auslegungen, Klarstellungen und Beschlüsse des GKV-Spitzenverbands
Zusammenfassung von Besprechungsergebnissen der vergangenen Monate
Der GKV-Spitzenverband beschäftigt sich, ggf. zusammen mit weiteren Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger (SV-Träger), regelmäßig mit der Auslegung sozialversicherungsrechtlicher Regelungen. Dabei werden durch die erarbeiteten Hinweise einheitliche Vorgehensweisen und Standards im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung gewährleistet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wichtige Veröffentlichungen der Spitzenorganisationen der SV-Träger der vergangenen Monate.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Krankenversicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der JAE-Grenze; hier: Berücksichtigung variabler Arbeitsentgeltbestandteile bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
[i]Regelmäßige EntgeltbestandteileArbeitnehmer unterliegen nicht mehr der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die JAE-Grenze übersteigt (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Berücksichtigt werden somit nicht die insgesamt zufließenden Bezüge, sondern nur diejenigen Einnahmen, die sowohl dem Arbeitsentgelt i. S. der Sozialversicherung zuzurechnen sind (vgl. § 14 SGB IV) als auch das Kriterium „regelm...